Schulordnung

SCHULORDNUNG

I. Unsere Grundsätze


Wir alle - Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Inselschule - müssen viele Jahre lang einen wesentlichen Teil des Tages miteinander in den Räumen dieser Schule verbringen. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass jede(r) sich hier möglichst wohl fühlt und diese Schulzeit als eine schöne und erfolgreiche Zeit erlebt, frei von unnötigem Stress und vermeidbaren Belastungen oder gar Gefahren. Die folgenden Grundsätze sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen.

- Wir wollen Mitverantwortung für das Wohlbefinden eines jeden Menschen an unserer Schule übernehmen.

- Wir wollen uns um einen offenen, ehrlichen und freundschaftlichen Umgang miteinander sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule bemühen.

- Wir wollen die Rechte und die Persönlichkeiten eines jeden respektieren.

- Wir wollen uns selbst und andere vor gesundheitlichen und materiellen Schäden bewahren. Deshalb sorgen wir dafür, dass die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

- Wir wollen fair miteinander lernen und zusammenarbeiten.

- Wir wollen unsere Arbeit, unser Wissen, unser Verhalten ständig verbessern.

- Wir achten darauf, dass die Umwelt nicht unnötig verschmutzt oder geschädigt wird und gehen mit Material und Energie sparsam um.


II. Unterrichtszeiten


1. Stunde 07.45 - 08.30 Uhr

2. Stunde 08.35 - 09.20 Uhr

Pause 09.20 - 09.40 Uhr

3. Stunde 09.40 - 10.25 Uhr

4. Stunde 10.30 - 11.15 Uhr

Pause 11.15 - 11.30 Uhr

5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr

6. Stunde 12.15 - 13.00 Uhr


III. Telefonische Erreichbarkeit in unserer Schule


Die Inselschule ist telefonisch unter 04976/912000 (Fax: 912002) oder per E-Mail an

Inselschule@is.spiekeroog.de zu erreichen.

Das Sekretariat ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 - 11.15 Uhr besetzt.

Für den Fall, dass Sie uns telefonisch nicht erreichen sollten, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen. Wir rufen Sie dann bei nächster Gelegenheit zurück.


IV. Fehlzeiten


Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie es bitte telefonisch vor Unterrichtsbeginn ab.

Reichen Sie dennoch spätestens eine Woche nach Beginn der Fehlzeit eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer nach. Dies gilt sowohl für versäumte Einzelstunden als auch für komplette Fehltage.


V. Räume


In der Inselschule gibt es für die Schüler/innen als Aufenthaltsorte neben den Klassenräumen noch den Schulhof. Die Schüler/innen halten sich in den großen Pausen nur auf dem Schulhof auf. Regenpausen werden in den jeweiligen Klassenräumen verbracht. Nur für die genannten Bereich gibt es eine Aufsicht. Daher stehen alle anderen Bauteile oder außerschulischen Bereiche in den Pausen für Schüler/innen ohne Sondererlaubnis von Lehrerinnen oder Lehrern nicht zur Verfügung.

Das Recht der Schüler/innen, sich während der großen Pausen auf dem Schulhof aufzuhalten, verlieren diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten. Sie müssen in Kauf nehmen, dass sie sich in den Pausen nur noch vor dem Lehrerzimmer aufhalten dürfen.


VI. Menschen


Wer sich austoben möchte, darf das nicht auf Kosten anderer machen. Aktivitäten, die eine Verletzung anderer zur Folgen haben könnten, sind verboten (z. B. Werfen von Schneebällen oder anderer Gegenstände).


Entsprechend den „Grundsätzen“ sind die Schüler/innen auch für die Sauberkeit der Pausenräume sowie der Klassen- und Fachräume mitverantwortlich. Zum Wohlfühlen an unserer Schule gehört auch, dass Müll in den Abfalleimern gesammelt wird und dass die Toiletten in einem sauberen Zustand hinterlassen werden.


Wo viele Menschen auf engem Raum sind, kommt es auch zu Streit. Alle Beteiligten haben sich zu bemühen, Streitigkeiten ohne körperliche Gewalt und Beleidigungen auszutragen. Solche Verhaltensweisen sind an unserer Schule unerwünscht. Bei Streitigkeiten können die Aufsicht oder ältere Schüler um Hilfe gefragt werden.


VII. Gesetze und Regeln


Unsere Schule ist ein Raum, in dem alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen gelten.

- Strafgesetzbuch: z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung.

- Straßenverkehrsordnung: z. B. verkehrssichere Fahrräder, Verhalten auf dem Schulweg.

- Jugendschutzgesetz: z. B. Missbrauch von Alkohol und Rauchen in der Öffentlichkeit.

- Erlasse des Kultusministeriums: z. B. Rauchverbot für Schüler/innen an Schulen bis einschließlich Klasse 10; und das Verbot, Waffen und Feuerwerkskörper in die Schule mitzubringen.


Nutzungsverbot elektronischer Geräte, wie z. B. Handy, MP3-Player o. ä.

An der Inselschule (im Gebäude und auf den Außenanlagen) besteht ein generelles Nutzungsverbot für Handys, MP-3-Player o. ä. elektronischen Geräten. Das bedeutet, die oben aufgeführten Geräte

müssen ausgeschaltet und unsichtbar in der Tasche aufbewahrt werden.

Bei Nichtbeachtung wird das entsprechende Gerät eingezogen, im Sekretariat deponiert und kann von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.


VIII. Die Ausnahmesituation


0.1. Alarmplan

Der Alarmplan soll dazu beitragen, dass im Falle einer Gefahr alle Menschen sicher und kontrolliert die Gebäude verlassen können. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle bei Alarm nach den entsprechenden Vorschriften richten.

(Er hängt in jeder Klasse aus.)


0.2. Fluchtwege

Die Fluchtwege sind in den Grundrissplänen der Schule vermerkt. In jeder Klasse hängt eine Planskizze aus.


Ein Trainingsprogramm zur Stärkung der sozialen Kompetenz

Die Inselschule soll eine demokratische und weltoffene Schule in einem angenehmen Schulklima sein. In ihr soll jede Schülerin und jeder Schüler seine Leistungsfähigkeit verbessern und seine Persönlichkeit entfalten können.


Um das zu erreichen, wollen wir in den Klassen eine Lernatmosphäre schaffen, die von Respekt und Ruhe, aber auch von Konzentration geprägt ist. Keiner Schülerin und keinem Schüler soll die Freude am Lernen genommen werden, weil andere den Unterricht stören oder auf fremde Bereitschaft zum Lernen mit herabsetzenden Bemerkungen reagieren.


Aus diesen Gründen gelten die folgenden drei Regeln:

- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

- Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

- Jeder muss stets die Rechte des anderen beachten.


Sie sind die Grundlage für jeden Unterricht. Für uns sind sie so wichtig, dass wir ihre Beachtung mit aller Konsequenz durchsetzen werden. Das bedeutet:


Wenn du dicht nicht an diese drei Regeln hältst, musst du ein soziales Trainingsprogramm zur Stärkung deiner sozialen Kompetenz durchlaufen.


Wenn du auch nach einer ausdrücklichen Ermahnung durch deinen Lehrer weiterhin störst, dann musst du sofort deine Klasse verlassen und in den Nebenraum oder in eine andere Klasse gehen, damit die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse ungestört weiter lernen können. Im Nebenraum hast du die Aufgabe, einen Rückkehrplan zu erarbeiten. Darin musst du


die Ursache für die Störung nennen,

die Auswirkung der Störung auf deine Mitschüler und den Lehrer beschreiben

und aufschreiben, was du machen willst, um in Zukunft die Regeln einzuhalten.


Wenn der Lehrer deinem Plan zustimmt, dann darfst du zum Ende der Stunde in deine Klasse zurückkehren.


Wenn du im Nebenraum auch nach einer Ermahnung durch den Lehrer weiterhin störst, ist es möglich, dass du direkt nach Hause geschickt wirst und deine Eltern zu einem Gespräch in die Schule gebeten werden.


Das kann auch geschehen, wenn du zu oft einen Rückkehrplan erarbeiten musst. Wir können dann sicher davon ausgehen, dass das Trainingsprogramm nur mit Hilfe deiner Eltern erfolgreich umgesetzt werden kann.


Musst du zum wiederholten Mal einen Rückkehrplan erarbeiten bzw. verstößt du maßgeblich gegen die Schulordnung, kann die Schule gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz § 61 folgende Maßnahmen durchführen:


Anwendung von Erziehungsmitteln (§ 61 Abs. 1 NschG):


Erziehungsmittel können von der Klassenkonferenz oder von der einzelnen Lehrerin oder dem einzelnen Lehrer angewendet werden. Erziehungsmittel können z. B. sein das Umsetzen einer Schülerin oder eines Schülers in der Klasse, das Nachsitzen in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden unter Aufsicht, der schriftliche Tadel, Verweis aus dem Unterrichtsraum, vorübergehende Wegnahme von Gegenständen, zusätzliche häusliche Arbeiten etc.. Ggfs. müssen die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. die Schule ist in der Kreation der Erziehungsmittel frei, solange diese nicht die Intensität von Ordnungsmaßnahmen erreichen.


Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 2 - 7 NSchG):


Ordnungsmaßnahmen müssen von der Klassenkonferenz beschlossen werden.

Sie sind zulässig, wenn Schüler und Schülerinnen ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

Ordnungsmaßnahmen an der Inselschule sind:

Überweisung in eine andere Klasse mit Arbeitsplan, Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten, in Extremfällen Androhung der Verweisung und Verweisung von der Schule.


Waffenverbot an niedersächsischen Schulen


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


hiermit gebe ich Ihnen pflichtgemäß den Erlass des Niedersächsischen Kultusministers vom 29.07.1977 „Waffenverbot“ zur Kenntnis.


- Den Schülern aller Schulen wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom 8.3.1976 - BGBl. 1 Seite 432) mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) ferner Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

- Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. - Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen.

- Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.


Ergänzend mache ich Sie darauf aufmerksam, das so genannte Laserpointer ebenfalls nicht in die Schule mitgebracht werden dürfen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Problematik mit Ihrem Kind besprechen.

Ich wiederhole noch einmal, dass es bei einem Verstoß geben diesen Waffenerlass in den meisten Fällen zu einer Ordnungsmaßnahme nach § 61 des Nds. Schulgesetzes kommen wird.


Wir sind sicher, dass Sie unser konsequentes Handeln auch im Hinblick auf die Unversehrtheit Ihres Kindes begrüßen.


Mit freundlichem Gruß


S. Mankus

(Schulleiterin)